Produktsicherheit
Herstellerinformationen
Sicherheitshinweise
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
- Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
- Artikelnummer: 4060-xx
- UFI: YQH5-F07C-700C-TGP2
- 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
- Produktkategorie PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
- Verfahrenskategorie
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt
vorgesehenen Anlagen
- Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem
Erzeugnis, Innenverwendung)
- Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger
- Verwendungen, von denen abgeraten wird Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
- 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Hersteller/Lieferant:
MSR-STEINPFLEGE GmbH
Schüttacker 23
45739 Oer-Erkenschwick
Tel. 02361-1063137
info@msrsteinpflege.de
Online-Shop: www.msrsteinpflege.de
- Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
- 1.4 Notrufnummer: in den Geschäftszeiten unter Tel. 02361-1063137
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
- 2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
- Gefahrenpiktogramme: entfällt
- Signalwort: entfällt
- Gefahrenhinweise: entfällt
- 2.3 Sonstige Gefahren
- Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- PBT: Nicht anwendbar.
- vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.2 Gemische
- Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
- Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 112-80-1 Ölsäure 2,5-10%
EINECS: 204-007-1 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
CAS: 51981-21-6 L-glutaminsäure, N,N-Diessigsäure, ≤2,5%
Tetranatriumsalz
Met. Corr.1, H290
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
60.0.13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
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Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
(Fortsetzung von Seite 1)
- Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
- Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
- Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
- 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
- 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
- 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
- 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- Lagerung:
- Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
- Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
- Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
- 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)
60.0.13
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(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
- 8.1 Zu überwachende Parameter
- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
112-80-1 Ölsäure (2,5-10%)
MAK vgl.Abschn. IIb und Xc
- Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
- 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
- Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
- Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
- Atemschutz Nicht erforderlich.
- Handschutz
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
- Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
- Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Allgemeine Angaben
- Aggregatzustand Flüssig
- Farbe Gelb
- Geruch: Fruchtartig
- Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
- Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser)
- Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
- Untere und obere Explosionsgrenze
- Untere: Nicht bestimmt.
Obere: Nicht bestimmt.
- Flammpunkt: > 100 °C
- Zündtemperatur 360 °C (112-80-1 Ölsäure)
- Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
- pH-Wert bei 20 °C: 9,5
- Viskosität:
- Kinematische Viskosität bei 20 °C 0 s (DIN 53211/4)
Dynamisch: Nicht bestimmt.
- Löslichkeit
- Wasser: Vollständig mischbar.
- Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert) Nicht bestimmt.
- Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa (7732-18-5 Wasser)
(Fortsetzung auf Seite 4)
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(Fortsetzung von Seite 3)
- Dichte und/oder relative Dichte
- Dichte bei 20 °C: 1,02 g/cm³
- Relative Dichte Nicht bestimmt.
- Dampfdichte Nicht bestimmt.
- 9.2 Sonstige Angaben
- Aussehen:
- Form: Dickflüssig
- Wichtige Angaben zum Gesundheits- und
Umweltschutz sowie zur Sicherheit
- Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
- Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
- Lösemittelgehalt:
- VOC (EU) 0,00 %
- Festkörpergehalt: 0,5 %
- Zustandsänderung
- Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
- Angaben über physikalische Gefahrenklassen
- Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff entfällt
- Entzündbare Gase: entfällt
- Aerosole: entfällt
- Oxidierende Gase: entfällt
- Gase unter Druck: entfällt
- Entzündbare Flüssigkeiten: entfällt
- Entzündbare Feststoffe: entfällt
- Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische: entfällt
- Pyrophore Flüssigkeiten: entfällt
- Pyrophore Feststoffe: entfällt
- Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische: entfällt
- Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln: entfällt
- Oxidierende Flüssigkeiten: entfällt
- Oxidierende Feststoffe: entfällt
- Organische Peroxide: entfällt
- Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische: entfällt
- Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.2 Chemische Stabilität
- Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
- 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
- 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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(Fortsetzung von Seite 4)
- Primäre Reizwirkung:
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- Endokrinschädliche Eigenschaften
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1 Toxizität
- Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- PBT: Nicht anwendbar.
- vPvB: Nicht anwendbar.
- 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.
- 12.7 Andere schädliche Wirkungen
- Weitere ökologische Hinweise:
- Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
- Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
Anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen
Abfallkatalog entnommen werden.
- Ungereinigte Verpackungen:
- Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
- Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- ADR, IMDG, IATA entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
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- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- ADR, IMDG, IATA entfällt
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- ADR, ADN, IMDG, IATA
- Klasse entfällt
- 14.4 Verpackungsgruppe
- ADR, IMDG, IATA entfällt
- 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß
IMO-Instrumenten Nicht anwendbar.
- UN "Model Regulation": entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
- Richtlinie 2012/18/EU
- Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten – Anhang II
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- VERORDNUNG (EU) 2019/1148
- Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer
Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit
Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE
60.0.13
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(Fortsetzung von Seite 6)
H335 Kann die Atemwege reizen.
- Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
- * Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE
60.0.13
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt-Novalux_Edelsteinseife_Marmor_Premium
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
- Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
- Artikelnummer: 4060-xx
- UFI: YQH5-F07C-700C-TGP2
- 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
- Produktkategorie PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
- Verfahrenskategorie
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt
vorgesehenen Anlagen
- Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem
Erzeugnis, Innenverwendung)
- Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger
- Verwendungen, von denen abgeraten wird Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
- 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Hersteller/Lieferant:
MSR-STEINPFLEGE GmbH
Schüttacker 23
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Tel. 02361-1063137
info@msrsteinpflege.de
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- Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
- 1.4 Notrufnummer: in den Geschäftszeiten unter Tel. 02361-1063137
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
- 2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
- Gefahrenpiktogramme: entfällt
- Signalwort: entfällt
- Gefahrenhinweise: entfällt
- 2.3 Sonstige Gefahren
- Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- PBT: Nicht anwendbar.
- vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.2 Gemische
- Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
- Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 112-80-1 Ölsäure 2,5-10%
EINECS: 204-007-1 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
CAS: 51981-21-6 L-glutaminsäure, N,N-Diessigsäure, ≤2,5%
Tetranatriumsalz
Met. Corr.1, H290
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023
Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
(Fortsetzung von Seite 1)
- Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
- Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
- Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
- 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
- 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
- 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
- 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- Lagerung:
- Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
- Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
- Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): –
- 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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(Fortsetzung auf Seite 3)
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023
Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
- 8.1 Zu überwachende Parameter
- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
112-80-1 Ölsäure (2,5-10%)
MAK vgl.Abschn. IIb und Xc
- Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
- 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
- Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
- Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
- Atemschutz Nicht erforderlich.
- Handschutz
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
- Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
- Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Allgemeine Angaben
- Aggregatzustand Flüssig
- Farbe Gelb
- Geruch: Fruchtartig
- Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
- Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser)
- Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
- Untere und obere Explosionsgrenze
- Untere: Nicht bestimmt.
Obere: Nicht bestimmt.
- Flammpunkt: > 100 °C
- Zündtemperatur 360 °C (112-80-1 Ölsäure)
- Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
- pH-Wert bei 20 °C: 9,5
- Viskosität:
- Kinematische Viskosität bei 20 °C 0 s (DIN 53211/4)
Dynamisch: Nicht bestimmt.
- Löslichkeit
- Wasser: Vollständig mischbar.
- Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert) Nicht bestimmt.
- Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa (7732-18-5 Wasser)
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023
Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium
(Fortsetzung von Seite 3)
- Dichte und/oder relative Dichte
- Dichte bei 20 °C: 1,02 g/cm³
- Relative Dichte Nicht bestimmt.
- Dampfdichte Nicht bestimmt.
- 9.2 Sonstige Angaben
- Aussehen:
- Form: Dickflüssig
- Wichtige Angaben zum Gesundheits- und
Umweltschutz sowie zur Sicherheit
- Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
- Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
- Lösemittelgehalt:
- VOC (EU) 0,00 %
- Festkörpergehalt: 0,5 %
- Zustandsänderung
- Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
- Angaben über physikalische Gefahrenklassen
- Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff entfällt
- Entzündbare Gase: entfällt
- Aerosole: entfällt
- Oxidierende Gase: entfällt
- Gase unter Druck: entfällt
- Entzündbare Flüssigkeiten: entfällt
- Entzündbare Feststoffe: entfällt
- Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische: entfällt
- Pyrophore Flüssigkeiten: entfällt
- Pyrophore Feststoffe: entfällt
- Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische: entfällt
- Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln: entfällt
- Oxidierende Flüssigkeiten: entfällt
- Oxidierende Feststoffe: entfällt
- Organische Peroxide: entfällt
- Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische: entfällt
- Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.2 Chemische Stabilität
- Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
- 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
- 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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(Fortsetzung von Seite 4)
- Primäre Reizwirkung:
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- Endokrinschädliche Eigenschaften
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1 Toxizität
- Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- PBT: Nicht anwendbar.
- vPvB: Nicht anwendbar.
- 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.
- 12.7 Andere schädliche Wirkungen
- Weitere ökologische Hinweise:
- Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
- Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
Anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen
Abfallkatalog entnommen werden.
- Ungereinigte Verpackungen:
- Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
- Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- ADR, IMDG, IATA entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
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- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- ADR, IMDG, IATA entfällt
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- ADR, ADN, IMDG, IATA
- Klasse entfällt
- 14.4 Verpackungsgruppe
- ADR, IMDG, IATA entfällt
- 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß
IMO-Instrumenten Nicht anwendbar.
- UN „Model Regulation“: entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
- Richtlinie 2012/18/EU
- Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe – ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten – Anhang II
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- VERORDNUNG (EU) 2019/1148
- Anhang I – BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer
Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Anhang II – MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit
Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
- Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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H335 Kann die Atemwege reizen.
- Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
- * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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