Marmorreiniger und Pflege – Edelsteinseife Marmor Premium

17,95

Marmorreiniger, Naturstein pflegen und Marmorpflegemittel
Marmorpflege und Marmorreinigung in Einem

Abbildung kann vom Produkt abweichen!

Lieferzeit: 1 - 3 Tage*

Vergleichen

Beschreibung

Steinseife Marmor – Premium

Marmorreinigung und Marmorpflege in einem Arbeitsgang als Hochkonzentrat

Edelsteinseife Marmor „Premium“ eignet sich hervorragend für die tägliche Marmorpflege. Die Marmorpflege ist besonders wichtig, da Sie maßgeblich dazu beiträgt, dass Ihr Marmor ein strahlendes und schönes Aussehen behält. Mit „Novalux Steinseife Marmor Premium“ gelingt die Pflege und Reinigung von kalkhaltigen Natur- und Kunststeinen wie Marmor, Kalkstein und Terrazzo, wie von selbst. Durch die spezielle Zusammensetzung aus natürlichen Rohstoffen wird das Eindringen von Schmutz und Wasser in den Naturstein bzw. Kunststein vermindert. Es erfolgt kein Aufbau von Schichten.

Mit der eingebauten Dosierungshilfe geben Sie entsprechend der Anleitung eine Menge der Edelsteinseife bei der täglichen Marmor Pflege dem Wischwasser zu. Arbeiten Sie idealerweise mit einem Microfaser, für die Großflächenreinigung können auch Reinigungsmaschinen eingsetzt werden.
.

Stichworte: Marmorreinigung, Marmorpflege, Marmor säubern, Marmor pflegen, Marmor reinigen, Reinigung, Marmor, Pflege, Pflegemittel, Reinigungsmittel, Reiniger, Marmorreiniger

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Anwendungsberatung unter 02361-1063137

 

*gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen 

 

 

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 1,5 kg
Inhalt

1 Liter

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

MSR Steinpflege GmbH
Schüttacker 23,
45739 Oer - Erkenschwick,
Tel.: 02361/1063137
E-Mail: info@msr-steinpflege.de

Sicherheitshinweise

Seite: 1/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des

Unternehmens

 

  • 1.1 Produktidentifikator

 

  • Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

  • Artikelnummer: 4060-xx
  • UFI: YQH5-F07C-700C-TGP2

 

  • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

 

  • Verwendungssektor

 

SU21   Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher

SU22   Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,

Dienstleistungen, Handwerk)

 

  • Produktkategorie PC35   Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
  • Verfahrenskategorie

 

PROC8a   Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt

vorgesehenen Anlagen

 

  • Umweltfreisetzungskategorie

ERC8a   Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem

Erzeugnis, Innenverwendung)

 

  • Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger
  • Verwendungen, von denen abgeraten wird Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

 

  • 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
  • Hersteller/Lieferant:

 

MSR-STEINPFLEGE GmbH

Schüttacker 23

45739 Oer-Erkenschwick

Tel. 02361-1063137

info@msrsteinpflege.de

Online-Shop: www.msrsteinpflege.de

 

  • Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
  • 1.4 Notrufnummer: in den Geschäftszeiten unter Tel. 02361-1063137

 

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

 

  • 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
  • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

 

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.

 

  • 2.2 Kennzeichnungselemente
  • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
  • Gefahrenpiktogramme: entfällt
  • Signalwort: entfällt
  • Gefahrenhinweise: entfällt
  • 2.3 Sonstige Gefahren
  • Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
  • PBT: Nicht anwendbar.
  • vPvB: Nicht anwendbar.

 

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

 

  • 3.2 Gemische
  • Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
  • Gefährliche Inhaltsstoffe:

 

CAS: 112-80-1 Ölsäure 2,5-10%

EINECS: 204-007-1  Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335

CAS: 51981-21-6 L-glutaminsäure, N,N-Diessigsäure, ≤2,5%

 

Tetranatriumsalz

Met. Corr.1, H290

 

(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 2/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 1)

  • Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

 

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

 

  • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
  • Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
  • Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
  • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

 

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

 

  • 5.1 Löschmittel
  • Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
  • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
  • Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

 

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

 

  • 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Nicht erforderlich.

 

  • 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Mit viel Wasser verdünnen.

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

 

  • 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.

 

  • 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

 

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

 

  • 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

 

  • 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
  • Lagerung:
  • Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
  • Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
  • Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
  • Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
  • 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

 

DE

 

(Fortsetzung auf Seite 3)

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 3/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 2)

 

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche

Schutzausrüstungen

 

  • 8.1 Zu überwachende Parameter
  • Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

 

112-80-1 Ölsäure (2,5-10%)

MAK vgl.Abschn. IIb und Xc

 

  • Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

 

  • 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
  • Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
  • Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

 

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.

  • Atemschutz Nicht erforderlich.
  • Handschutz

 

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung

sein.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /

das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der

Degradation.

 

  • Handschuhmaterial

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren

Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine

Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht

vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

 

  • Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

 

  • Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.

 

* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

 

  • 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
  • Allgemeine Angaben
  • Aggregatzustand Flüssig
  • Farbe Gelb
  • Geruch: Fruchtartig
  • Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
  • Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
  • Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser)
  • Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
  • Untere und obere Explosionsgrenze
  • Untere: Nicht bestimmt.

 

Obere: Nicht bestimmt.

  • Flammpunkt: > 100 °C
  • Zündtemperatur 360 °C (112-80-1 Ölsäure)
  • Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
  • pH-Wert bei 20 °C: 9,5
  • Viskosität:
  • Kinematische Viskosität bei 20 °C 0 s (DIN 53211/4)

 

Dynamisch: Nicht bestimmt.

  • Löslichkeit
  • Wasser: Vollständig mischbar.
  • Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert) Nicht bestimmt.
  • Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa (7732-18-5 Wasser)

 

(Fortsetzung auf Seite 4)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 4/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 3)

 

  • Dichte und/oder relative Dichte
  • Dichte bei 20 °C: 1,02 g/cm³
  • Relative Dichte Nicht bestimmt.
  • Dampfdichte Nicht bestimmt.

 

  • 9.2 Sonstige Angaben
  • Aussehen:
  • Form: Dickflüssig
  • Wichtige Angaben zum Gesundheits-  und

 

Umweltschutz sowie zur Sicherheit

  • Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
  • Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
  • Lösemittelgehalt:
  • VOC (EU) 0,00 %
  • Festkörpergehalt: 0,5 %
  • Zustandsänderung
  • Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.

 

  • Angaben über physikalische Gefahrenklassen
  • Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit

 

Explosivstoff entfällt

  • Entzündbare Gase: entfällt
  • Aerosole: entfällt
  • Oxidierende Gase: entfällt
  • Gase unter Druck: entfällt
  • Entzündbare Flüssigkeiten: entfällt
  • Entzündbare Feststoffe: entfällt
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische: entfällt
  • Pyrophore Flüssigkeiten: entfällt
  • Pyrophore Feststoffe: entfällt
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische: entfällt
  • Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser

 

entzündbare Gase entwickeln: entfällt

  • Oxidierende Flüssigkeiten: entfällt
  • Oxidierende Feststoffe: entfällt
  • Organische Peroxide: entfällt
  • Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische: entfällt
  • Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: entfällt

 

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

 

  • 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.2 Chemische Stabilität
  • Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

 

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

  • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
  • 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

 

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

 

  • 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  • Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

 

(Fortsetzung auf Seite 5)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 5/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 4)

  • Primäre Reizwirkung:
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Schwere Augenschädigung/-reizung

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Sensibilisierung der Atemwege/Haut

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
  • Endokrinschädliche Eigenschaften

 

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

 

  • 12.1 Toxizität
  • Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
  • PBT: Nicht anwendbar.
  • vPvB: Nicht anwendbar.
  • 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften

 

Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.

  • 12.7 Andere schädliche Wirkungen
  • Weitere ökologische Hinweise:
  • Allgemeine Hinweise:

 

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation

gelangen lassen.

 

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

 

  • 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
  • Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
  • Abfallschlüsselnummer:

 

Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen

Anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen

Abfallkatalog entnommen werden.

 

  • Ungereinigte Verpackungen:
  • Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
  • Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

 

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

 

  • 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 6/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 5)

 

  • 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

  • 14.3 Transportgefahrenklassen

 

  • ADR, ADN, IMDG, IATA
  • Klasse entfällt

 

  • 14.4 Verpackungsgruppe
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

  • 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.

 

  • 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender Nicht anwendbar.

 

  • 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß

IMO-Instrumenten Nicht anwendbar.

 

  • UN "Model Regulation": entfällt

 

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

 

  • 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

 

  • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt

 

  • Richtlinie 2012/18/EU
  • Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und

 

Elektronikgeräten – Anhang II

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • VERORDNUNG (EU) 2019/1148
  • Anhang I  -  BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer

 

Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit

Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Nationale Vorschriften:

 

  • Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
  • 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

 

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung

von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

 

  • Relevante Sätze

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

 

(Fortsetzung auf Seite 7)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 7/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 6)

H335 Kann die Atemwege reizen.

 

  • Abkürzungen und Akronyme:

ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the

International Carriage of Dangerous Goods by Road)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals

EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)

VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)

PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic

vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative

Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1

Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2

Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2

STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3

 

  • * Daten gegenüber der Vorversion geändert

DE

 

60.0.13

Anwendungsbereiche

ProduktzweckGesteinsartenGesteinsstrukturenEinsatzortAuftragsmethodeChemischebasisPH - WertKonzentration

✅ Unterhaltsreinigung

✅ Unterhaltspflege

 

✅ Naturstein
✅ Marmor und Kalkstein
✅ Terrazzo
✅ Schiefer
✅ Betonwerkstein
✅ Cotto
✅ Säureempfindliche Steine

✅ Rau

✅ Fein geschliffen
✅ Geschliffen
✅ Satiniert
✅ Antik
✅ Geschliffen & Poliert
✅ Küche
✅ Bad / Sanitär
✅ Tisch & Fensterbank
✅ Boden & Treppe

✅ Wischmop. Idealerweise Microfaser, ohne Kratzstreifen

✅ Wasserbasis

pH-Wert bei 20 °C: 9,5

✅ siehe Sicherheitsdatenblatt: Sicherheitsdatenblatt-Novalux_Edelsteinseife_Marmor_Premium
✅ Hochkonzentrat

Beachten Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt: Sicherheitsdatenblatt-Novalux_Edelsteinseife_Marmor_Premium

 

Inhaltsstoffe

Enthält: gemäß EG 648/2004 VO Detergenzien: gemäß EG 648/2004 VO Detergenzien:
5-15% anionische Tenside, <5% nichtionische Tenside, Duft-, Farb- und Hilfsstoffe.

Hinweise

Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung wie folgt eingestuft.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Gefahrenpiktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise: kein
Sicherheitshinweise: keine

Sicherheitsdatenblatt

 

Sicherheitsdatenblatt-Novalux_Edelsteinseife_Marmor_Premium

Seite: 1/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des

Unternehmens

 

  • 1.1 Produktidentifikator

 

  • Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

  • Artikelnummer: 4060-xx
  • UFI: YQH5-F07C-700C-TGP2

 

  • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

 

  • Verwendungssektor

 

SU21   Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher

SU22   Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,

Dienstleistungen, Handwerk)

 

  • Produktkategorie PC35   Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
  • Verfahrenskategorie

 

PROC8a   Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt

vorgesehenen Anlagen

 

  • Umweltfreisetzungskategorie

ERC8a   Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem

Erzeugnis, Innenverwendung)

 

  • Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger
  • Verwendungen, von denen abgeraten wird Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

 

  • 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
  • Hersteller/Lieferant:

 

MSR-STEINPFLEGE GmbH

Schüttacker 23

45739 Oer-Erkenschwick

Tel. 02361-1063137

info@msrsteinpflege.de

Online-Shop: www.msrsteinpflege.de

 

  • Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
  • 1.4 Notrufnummer: in den Geschäftszeiten unter Tel. 02361-1063137

 

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

 

  • 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
  • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

 

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.

 

  • 2.2 Kennzeichnungselemente
  • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
  • Gefahrenpiktogramme: entfällt
  • Signalwort: entfällt
  • Gefahrenhinweise: entfällt
  • 2.3 Sonstige Gefahren
  • Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
  • PBT: Nicht anwendbar.
  • vPvB: Nicht anwendbar.

 

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

 

  • 3.2 Gemische
  • Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
  • Gefährliche Inhaltsstoffe:

 

CAS: 112-80-1 Ölsäure 2,5-10%

EINECS: 204-007-1  Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335

CAS: 51981-21-6 L-glutaminsäure, N,N-Diessigsäure, ≤2,5%

 

Tetranatriumsalz

Met. Corr.1, H290

 

(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 2/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 1)

  • Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

 

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

 

  • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
  • Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
  • Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
  • Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
  • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

 

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

 

  • 5.1 Löschmittel
  • Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
  • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

 

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
  • Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

 

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

 

  • 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Nicht erforderlich.

 

  • 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Mit viel Wasser verdünnen.

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

 

  • 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.

 

  • 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

 

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

 

  • 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

 

  • 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
  • Lagerung:
  • Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
  • Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
  • Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
  • Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): –
  • 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

 

DE

 

(Fortsetzung auf Seite 3)

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 3/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 2)

 

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche

Schutzausrüstungen

 

  • 8.1 Zu überwachende Parameter
  • Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

 

112-80-1 Ölsäure (2,5-10%)

MAK vgl.Abschn. IIb und Xc

 

  • Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

 

  • 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
  • Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
  • Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

 

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.

  • Atemschutz Nicht erforderlich.
  • Handschutz

 

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung

sein.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /

das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der

Degradation.

 

  • Handschuhmaterial

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren

Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine

Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht

vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

 

  • Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

 

  • Augen-/Gesichtsschutz Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.

 

* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

 

  • 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
  • Allgemeine Angaben
  • Aggregatzustand Flüssig
  • Farbe Gelb
  • Geruch: Fruchtartig
  • Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
  • Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
  • Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich 100 °C (7732-18-5 Wasser)
  • Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
  • Untere und obere Explosionsgrenze
  • Untere: Nicht bestimmt.

 

Obere: Nicht bestimmt.

  • Flammpunkt: > 100 °C
  • Zündtemperatur 360 °C (112-80-1 Ölsäure)
  • Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
  • pH-Wert bei 20 °C: 9,5
  • Viskosität:
  • Kinematische Viskosität bei 20 °C 0 s (DIN 53211/4)

 

Dynamisch: Nicht bestimmt.

  • Löslichkeit
  • Wasser: Vollständig mischbar.
  • Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert) Nicht bestimmt.
  • Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa (7732-18-5 Wasser)

 

(Fortsetzung auf Seite 4)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 4/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 3)

 

  • Dichte und/oder relative Dichte
  • Dichte bei 20 °C: 1,02 g/cm³
  • Relative Dichte Nicht bestimmt.
  • Dampfdichte Nicht bestimmt.

 

  • 9.2 Sonstige Angaben
  • Aussehen:
  • Form: Dickflüssig
  • Wichtige Angaben zum Gesundheits-  und

 

Umweltschutz sowie zur Sicherheit

  • Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
  • Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
  • Lösemittelgehalt:
  • VOC (EU) 0,00 %
  • Festkörpergehalt: 0,5 %
  • Zustandsänderung
  • Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.

 

  • Angaben über physikalische Gefahrenklassen
  • Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit

 

Explosivstoff entfällt

  • Entzündbare Gase: entfällt
  • Aerosole: entfällt
  • Oxidierende Gase: entfällt
  • Gase unter Druck: entfällt
  • Entzündbare Flüssigkeiten: entfällt
  • Entzündbare Feststoffe: entfällt
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische: entfällt
  • Pyrophore Flüssigkeiten: entfällt
  • Pyrophore Feststoffe: entfällt
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische: entfällt
  • Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser

 

entzündbare Gase entwickeln: entfällt

  • Oxidierende Flüssigkeiten: entfällt
  • Oxidierende Feststoffe: entfällt
  • Organische Peroxide: entfällt
  • Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Gemische: entfällt
  • Desensibilisierte Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: entfällt

 

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

 

  • 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.2 Chemische Stabilität
  • Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

 

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

  • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
  • 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

 

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

 

  • 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  • Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

 

(Fortsetzung auf Seite 5)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 5/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 4)

  • Primäre Reizwirkung:
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Schwere Augenschädigung/-reizung

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Sensibilisierung der Atemwege/Haut

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

 

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

  • Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
  • 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
  • Endokrinschädliche Eigenschaften

 

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

 

  • 12.1 Toxizität
  • Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
  • 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
  • PBT: Nicht anwendbar.
  • vPvB: Nicht anwendbar.
  • 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften

 

Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.

  • 12.7 Andere schädliche Wirkungen
  • Weitere ökologische Hinweise:
  • Allgemeine Hinweise:

 

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation

gelangen lassen.

 

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

 

  • 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
  • Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
  • Abfallschlüsselnummer:

 

Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen

Anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen

Abfallkatalog entnommen werden.

 

  • Ungereinigte Verpackungen:
  • Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
  • Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

 

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

 

  • 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 6/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 5)

 

  • 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

  • 14.3 Transportgefahrenklassen

 

  • ADR, ADN, IMDG, IATA
  • Klasse entfällt

 

  • 14.4 Verpackungsgruppe
  • ADR, IMDG, IATA entfällt

 

  • 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.

 

  • 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender Nicht anwendbar.

 

  • 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß

IMO-Instrumenten Nicht anwendbar.

 

  • UN „Model Regulation“: entfällt

 

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

 

  • 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

 

  • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt

 

  • Richtlinie 2012/18/EU
  • Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe – ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und

 

Elektronikgeräten – Anhang II

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • VERORDNUNG (EU) 2019/1148
  • Anhang I  –  BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer

 

Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Anhang II – MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit

Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.

 

  • Nationale Vorschriften:

 

  • Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
  • 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

 

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung

von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

 

  • Relevante Sätze

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

 

(Fortsetzung auf Seite 7)

DE

 

60.0.13

 

 

 

Seite: 7/7

Sicherheitsdatenblatt

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31

Druckdatum: 20.12.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 29.11.2023

 

Handelsname: Novalux Edelsteinseife Marmor Premium

 

(Fortsetzung von Seite 6)

H335 Kann die Atemwege reizen.

 

  • Abkürzungen und Akronyme:

ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning the

International Carriage of Dangerous Goods by Road)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals

EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)

VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)

PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic

vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative

Met. Corr.1: Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1

Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2

Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2

STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3

 

  • * Daten gegenüber der Vorversion geändert

DE

 

60.0.13

Technische Merkblatt

Technische Merkblatt_NovaluxEdelsteinseifeMarmorPremium

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Bewertung abgeben.

Das könnte dir auch gefallen …