Stumpfen Granit polieren – Granit Poliergel

74,75

Das Novalux Granit Poliergel ist ein Poliermittel zur Erstellung von hochglänzenden Polituren auf allen polierten Granitflächen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis. HINWEIS: zur Anwendung benötigen Sie unsere UHS-Pads in entsprechender Größe!

Abbildung kann vom Produkt abweichen!

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Beschreibung

Granit aufpolieren und matte Stellen entfernen

Das Novalux Granit Poliergel ist ein Poliermittel zur Erstellung von hochglänzenden Polituren auf allen kalziumarmen oder -freien Hartgesteinen. Den Granit auf Hochglanz polieren ist mit dem Granit Poliergel schnell und einfach durchzuführen. Selbst ungeübte Hände können hiermit den Granit wieder glänzend bekommen.

HINWEIS: zur Anwendung benötigen Sie unsere UHS-Pads in entsprechender Größe!

Abbildung kann vom Produkt abweichen!

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Anwendungsberatung unter 02361-1063137!

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Zusätzliche Informationen

Gewicht 1,2 kg

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

MSR Steinpflege GmbH
Schüttacker 23,
45739 Oer - Erkenschwick,
Tel.: 02361/1063137
E-Mail: info@msr-steinpflege.de

Dokumente zur Produktsicherheit

Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

H301 Giftig bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden

Sicherheitshinweise

P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P264 Waschen Sie Ihre Hände nach Gebrauch gründlich mit Wasser.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / anrufen.

Sicherheitsdatenblatt

NOVALUX Durchsicht Nr. 7

vom 10/01/2023

MSR-STEINPFLEGE Gedruckt am 10/01/2023

GMBH Seite Nr. 1/15

Ersetzt die überarbeitete Fassung:6 (Gedruckt
am: 19/11/2020)

Sicherheitsdatenblatt
In Übereinstimmung mit Anhang II der REACH-Verordnung (EU) 2020/878

ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator
Kode: 081NGEL - 081NGELGRA - 081NGELGRA01 - 081NGELGRA05 - 081NGELGRA20
Bezeichnung NOVALUX GRANIT GEL
UFI : 3Q30-Q0U6-W00E-3GDF

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Beschreibung/Verwendung Poliergel für Granitoberflächen

Erkannte Anwendungsgebiete Industrielle Gewerbliche Verbraucher
Polieren ERC: 8b, 8e. ERC: 8b, 8e. -

PROC: 10, 19. PROC: 10, 19.
PC: 15. PC: 15.
LCS: IS. LCS: PW.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname
Adresse MSR-Steinpflege Gmbh
Standort und Land Schüttacker 23

45739 Oer-
Erkenschwick
Tel. 02361-1063137

E-mail der sachkundigen Person,

die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist info@msr-steinpflege.de
Lieferant:

1 .4. Notrufnummer
Für dringende Information wenden Sie sich an CAV “Osp. Pediatrico Bambino Gesù” Dip. Emergenza e Accettazione DEA –

Roma - Piazza Sant`Onofrio, 4 CAP: 00165 – Telefono: 06 68593726 –
Responsabile: Marco Marano

Az. Osp. Univ. Foggia – Foggia - V.le Luigi Pinto, 1 – CAP: 71122 –
Telefono: 800183459 – Responsabile: Anna Lepore

Az. Osp. "A. Cardarelli" – Napoli - Via A. Cardarelli, 9 – CAP: 80131081-
Telefono: 5453333 – Responsabile: Romolo Villani

CAV Policlinico "Umberto I" - Roma - V.le del Policlinico, 155 – CAP: 161 –
Telefono: 06-49978000 – Responsabile: M. Caterina Grassi

CAV Policlinico "A. Gemelli" - Roma - Largo Agostino Gemelli, 8 – CAP: 168 –
Telefono: 06-3054343 – Responsabile: Alessandro Barelli

Az. Osp. "Careggi" U.O. Tossicologia Medica – Firenze - Largo Brambilla, 3 –
CAP: 50134 – Telefono: 055-7947819 – Responsabile: Francesco Gambassi

CAV Centro Nazionale di Informazione Tossicologica - Pavia –
Via Salvatore Maugeri, 10 – CAP: 27100 - Telefono: 0382-24444 –
Responsabile: Carlo Locatelli

Osp. Niguarda Ca' Granda – Milano - Piazza Ospedale Maggiore,3 –
CAP: 20162 – Telefono: 02-66101029 – Responsabile: Franca Davanzo

Azienda Ospedaliera Papa Giovanni XXII – Bergamo - Piazza OMS, 1 –
CAP: 24127 – Telefono: 800883300 – Responsabile: Bacis Giuseppe

Azienda Ospedaliera Integrata Verona – Verona - Piazzale Aristide Stefani, 1 –
CAP: 37126 – Telefono 800011858

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung / German Federal Institute for Risk
Assessment - Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin - Phone: +49-30-18412-0 –
E-mail: bfr@bfr.bund.de

 

ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als gefährlich
eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 2020/878.
Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt.

Gefahreinstufung und Gefahrangabe:
Ätz auf die Haut, gefahrenkategorie 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere

Augenschäden.
Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.

2.2. Kennzeichnungselemente

Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen.

Gefahrenpiktogramme:

Signalwörter: Gefahr

Gefahrenhinweise:

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Sicherheitshinweise:

P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P264 Waschen Sie Ihre Hände nach Gebrauch gründlich mit Wasser.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit

Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen

nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / anrufen.

Enthält: AMMONIUMBIFLUORID

2.3. Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.
Das Produkt enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften in Konzentration von ≥ 0,1% aufweisen.

 

ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Angaben nicht zutreffend.

3. 2. Gemische

Enthält:

Kennzeichnung x = Konz. % Klassifizierung (EG) 1272/2008 (CLP)

AMMONIUMBIFLUORID

INDEX 009-009-00-4 1 ≤ x 230 ° C) kann es sich um giftige und korrosive Dämpfe oder Gase (HF- und Ammoniumfluorid) entwickeln.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu
verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen gelangen dürfen, sind
aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469),
Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30).

ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Die Leckage darf blockiert werden, wenn keine Gefahr besteht.
Angemessene Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) sind zur Vorbeugung der
Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als
auch für Not-Aus-Eingriffe.

6 .2. Umweltschutzmaßnahmen

Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt.

6. 3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt zu prüfen,
wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Das Restprodukt ist mit trägem, absorbierendem Material aufzunehmen.
Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften
unter Punkt 13 erfolgen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.

ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist vorzubeugen. Essen,
Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen
auszuziehen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter sind geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten Sonneneinstrahlung
aufzubewahren. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist.

 

7.3. Spezifische Endanwendungen

Angaben nicht vorhanden.

ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter
Referenzhandbuch Normen:

AUS Österreich Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzwerteverordnung 2021 , Fassung vom 17.06.2021
BEL Belgique Liste de valeurs limites d'exposition aux agents chimiques, livre VI du code du bien-être au travail
BGR България НАРЕДБА № 13 ОТ 30 ДЕКЕМВРИ 2003 Г. ЗА ЗАЩИТА НА РАБОТЕЩИТЕ ОТ РИСКОВЕ,

СВЪРЗАНИ С ЕКСПОЗИЦИЯ НА ХИМИЧНИ АГЕНТИ ПРИ РАБОТА (изм. ДВ. бр.5 от 17 Януари
2020г.)

CHE Suisse / Schweiz Valeurs limites d`exposition aux postes de travail: VME/VLE (SUVA). Grenzwerte am Arbeitsplatz: MAK
(SUVA)

CYP Κύπρος Oι πεπί Αζθάλειαρ και Υγείαρ ζηην Δπγαζία (Φημικοί Παπάγονηερ) (Τποποποιηηικοί) Κανονιζμοί ηος 2019.
Οι περί Ασφάλειας και Υγείας στην Εργασία (Καρκινογόνοι και Μεταλλαξιογόνοι Παράγοντες)
(Τροποποιητικοί) Κανονισμοί του 2020

CZE Česká Republika Nařízení vlády č. 41/2020 Sb. Nařízení vlády, kterým se mění nařízení vlády č. 361/2007 Sb., kterým se
stanoví podmínky ochrany zdraví při práci, ve znění pozdějších předpisů

DEU Deutschland Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900) - Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte.
MAK- und BAT-Werte-Liste 2020, Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe, Mitteilung 56

DNK Danmark Bekendtgørelse om grænseværdier for stoffer og materialer - BEK nr 1458 af 13/12/2019
ESP España Límites de exposición profesional para agentes químicos en España 2021
EST Eesti Ohtlike kemikaalide ja neid sisaldavate materjalide kasutamise töötervishoiu ja tööohutuse nõuded ning

töökeskkonna keemiliste ohutegurite piirnormid [RT I, 17.10.2019, 1 - jõust. 17.01.2020]
FRA France Valeurs limites d'exposition professionnelle aux agents chimiques en France. ED 984 - INRS
FIN Suomi HTP-VÄRDEN 2020. Koncentrationer som befunnits skadliga. SOCIAL - OCH

HÄLSOVÅRDSMINISTERIETS PUBLIKATIONER 2020:25
HUN Magyarország Az innovációért és technológiáért felelős miniszter 5/2020. (II. 6.) ITM rendelete a kémiai kóroki tényezők

hatásának kitett munkavállalók egészségének és biztonságának védelméről
HRV Hrvatska Pravilnik o izmjenama i dopunama Pravilnika o zaštiti radnika od izloženosti opasnimkemikalijama na radu,

graničnim vrijednostima izloženosti i biološkim graničnim vrijednostima (NN 1/2021)
ITA Italia Decreto Legislativo 9 Aprile 2008, n.81
IRL Éire 2020 Code of Practice for the Safety, Health and Welfare at Work (Chemical Agents) Regulations (2001-

2015) and the Safety, Health and Welfare at Work (Carcinogens) Regulations (2001-2019)
LUX Luxembourg Règlement grand-ducal du 24 janvier 2020 modifiant le règlement grand-ducal du 14 novembre 2016

concernant la protection des salariés contre les risques liés à l`exposition à des agents cancérigènes ou
mutagènes au travail

LTU Lietuva Jsakymas dėl lietuvos higienos normos hn 23:2011 „cheminių medžiagų profesinio poveikio ribiniai dydžiai.
Matavimo ir poveikio vertinimo bendrieji reikalavimai“
patvirtinimo

LVA Latvija Grozījumi Ministru kabineta 2007. gada 15. maija noteikumos Nr. 325 "Darba aizsardzības prasības
saskarē ar ķīmiskajām vielām darba vietās" (prot. Nr. 32 18. §; prot. Nr. 1 22. §)

MLT Malta PROTECTION OF THE HEALTH AND SAFETY OF WORKERS FROM THE RISKS RELATED TO
CHEMICAL AGENTS AT WORK REGULATIONS (S.L.424.24). PROTECTION OF WORKERS FROM THE
RISKS RELATED TO EXPOSURE TO CARCINOGENS OR MUTAGENS AT WORK REGULATIONS
(S.L.424.22)

NOR Norge Forskrift om endring i forskrift om tiltaksverdier og grenseverdier for fysiske og kjemiske faktorer i
arbeidsmiljøet samt smitterisikogrupper for biologiske faktorer (forskrift om tiltaks- og grenseverdier), 21.
august 2018 nr. 1255

NLD Nederland Arbeidsomstandighedenregeling. Lijst van wettelijke grenswaarden op grond van de artikelen 4.3, eerste
lid, en 4.16, eerste lid, van het Arbeidsomstandighedenbesluit

PRT Portugal Decreto-Lei n.º 1/2021 de 6 de janeiro, valores-limite de exposição profissional indicativos para os agentes
químicos. Decreto-Lei n.º 35/2020 de 13 de julho, proteção dos trabalhadores contra os riscos ligados à
exposição durante o trabalho a agentes cancerígenos ou mutagénicos

POL Polska Rozporządzenie ministra rozwoju, pracy i technologii z dnia 18 lutego 2021 r. Zmieniające rozporządzenie
w sprawie najwyższych dopuszczalnych stężeń i natężeń czynników szkodliwych dla zdrowia w
środowisku pracy

ROU România Hotărârea nr. 53/2021 pentru modificarea hotărârii guvernului nr. 1.218/2006, precum și pentru modificarea
și completarea hotărârii guvernului nr. 1.093/2006

SWE Sverige Hygieniska gränsvärden, Arbetsmiljöverkets föreskrifter och allmänna råd om hygieniska gränsvärden (AFS
2018:1)

SVK Slovensko NARIADENIE VLÁDY Slovenskej republiky z 12. augusta 2020, ktorým sa mení a dopĺňa nariadenie vlády
Slovenskej republiky č. 356/2006 Z. z. o ochrane zdravia zamestnancov pred rizikami súvisiacimi s
expozíciou karcinogénnym a mutagénnym faktorom pri práci v znení neskorších predpisov

SVN Slovenija Pravilnik o varovanju delavcev pred tveganji zaradi izpostavljenosti kemičnim snovem pri delu (Uradni list
RS, št. 100/01, 39/05, 53/07, 102/10, 43/11 –
ZVZD-1, 38/15, 78/18 in 78/19)

 

TUR Türkiye Kimyasal Maddelerle Çalışmalarda Sağlık ve Güvenlik Önlemleri Hakkında Yönetmelik 12.08.2013 / 28733
GBR United Kingdom EH40/2005 Workplace exposure limits (Fourth Edition 2020)
EU OEL EU Richtlinie (EU) 2022/431; Richtlinie (EU) 2019/1831; Richtlinie (EU) 2019/130; Richtlinie (EU) 2019/983;

Richtlinie (EU) 2017/2398; Richtlinie (EU) 2017/164; Richtlinie 2009/161/EU; Richtlinie 2006/15/EG;
Richtlinie 2004/37/EG; Richtlinie 2000/39/EG; Richtlinie 98/24/EG; Richtlinie 91/322/EWG.

TLV-ACGIH ACGIH 2021

AMMONIUMBIFLUORID
Schwellengrenzwert
Typ Staat TWA/8St STEL/15Min Bemerkungen /

Beobachtungen
mg/m3 ppm mg/m3 ppm

MAK AUS 2,5 12 INHALB F. STEL:30',
Häufigkeit/Sch:2x

VLEP BEL 2,5 En F

TLV BGR 2,5

MAK CHE 1 4 HAUT

VME/VLE CHE 1 4 HAUT

TLV CYP 2,5

TLV CZE 2,5 5 jako F

MAK DEU 1 4 INHALB Als F

MAK DEU 1 4 HAUT Als F

TLV DNK 2,5 Som F, E

VLA ESP 2,5 Como F

TLV EST 2,5

VLEP FRA 2,5

HTP FIN 2,5 Som F

AK HUN 2,5 HAUT F-ra számítva

GVI/KGVI HRV 2,5

VLEP ITA 2,5 come F

OELV IRL 2,5

VL LUX 2,5 En F

RD LTU 2,5 Kaip F

RV LVA 2,5 Kā F

TLV MLT 2,5 As F

TLV NOR 0,5 Som F

TGG NLD 2 Als F

VLE PRT 2,5 Como F

NDS/NDSCh POL 2 Na F

TLV ROU 2,5

NGV/KGV SWE 2 Som F

NPEL SVK 2,5 Ako F

MV SVN 2,5 Kot F

ESD TUR 2,5

WEL GBR 2,5 As F

 

OEL EU 2,5

TLV-ACGIH 2,5

Vorgesehene, Umwelt nicht belastende Konzentration - PNEC

Referenzwert in Süßwasser 13 mg/l

Referenzwert für Kleinstorganismen STP 76 mg/l

Referenzwert für Erdenwesen 22 mg/kg

Gesundheit – abgeleitetes wirkungsneutrales Niveau – DNEL / DMEL
Auswirkungen Auswirkungen
bei bei Arbeitern
Verbrauchern

Aussetzungsweg Lokale akute System akute Lokale System Lokale akute System akute Lokale System
chronische chronische chronische chronische

mündlich 0,015 mg/kg
bw/d

Einatmung 3,8 mg/m3 0,045 mg/m3 2,3 mg/m3

Erklärung:

(C) = CEILING ; INHALB = Inhalierbare Fraktion ; EINATB = Einatmbare Fraktion ; THORXG = Thoraxgängige Fraktion.

VND = Erkannte Gefahr, jedoch kein DNEL/PNEC-Wert vorliegend ; NEA = Keine zu erwartende Aussetzung ; NPI = keine erkannte Gefahr ;
LOW = geringe Gefahr ; MED = mittlere Gefahr ; HIGH = hohe Gefahr.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine gute Belüftung
des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung.
Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen.
Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt.

Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen.

HANDSCHUTZ
Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374).
Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit und
Permeabilität.
Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist.
Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt.

HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Verordnung 2016/425 und Norm EN ISO 20344). Nach
Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen.

AUGENSCHUTZ
Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166).

ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt sich, eine
Maske mit Filter Typ B aufzusetzen, dessen Klasse (1, 2 bzw. 3) je nach der höchsten Einsatzkonzentration auszuwählen ist. (Bez. Norm EN 14387). Bei
Vorhandensein von Gasen bzw. Dämpfen anderer Beschaffenheit und/oder Gas bzw. Dämpfen mit Partikeln (Aerosol, Rauch, Nebel, usw.) sind
Kombifilter vorzusehen.
Reichen die ergriffenen, technischen Maßnahmen zur Minderung der Aussetzung des Arbeitnehmers an den berücksichtigten Schwellenwerte nicht aus,
so ist Einsatz von Atemwege-Schutzvorrichtungen notwendig. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Wenn der berücksichtige Stoff geruchslos ist bzw. dessen Geruchsschwelle den entsprechenden TLV-TWA überschreitet oder aber im Notfall, Ein
selbstbetätigtes Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreis (Bez. Norm EN 137) bzw. ein Atemgerät mit äußerem Lufteinlass (Bez. Norm EN138) sind
aufzusetzen. Zur einwandfreien Auswahl des Atemwege-Schutzvorrichtung ist die Norm EN 529 aufschlaggebend.

 

NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG.
Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft werden.

ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Eigenschaften Wert Angaben

Physikalischer Zustand Gel Methode:visuell
Farbe weiß

Geruch geruchlos Methode:besitzen
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt 100 °C Methode:besitzen
Entzündbarkeit nicht entflammbar Bemerkung:es enthält keine als brennbar eingestuften Stoffe
Untere Explosionsgrenze nicht verfügbar Grund für das fehlen von daten:Keine explosiven Komponenten oder

Komponenten, die sich bei Kontakt mit die Luft bei Zimmertemperatur
Obere Explosionsgrenze nicht verfügbar Grund für das fehlen von daten:Keine explosiven Komponenten oder

Komponenten, die sich bei Kontakt mit die Luft bei Zimmertemperatur
Flammpunkt > 60 °C Bemerkung:es enthält keine als brennbar eingestuften Stoffe
Selbstentzündungstemperatur nicht verfügbar

Zersetzungstemperatur > 230 °C Stoffe:AMMONIUMBIFLUORID
pH-Wert 5,70 ± 0,50 Methode:besitzen

Instrument: METTLER TOLEDO SEVEN GO
Elektrode: METTLER TOLEDO InLab 413 SG / 2m IP67

Kinematische Viskosität 1350 ± 500 mm2/s Methode:Berechnung
Dynamische Viskosität 1400 ± 500 cP Methode:BROOKFIELD DV1 HA ( spindle=4 / speed=100 / T=20°C )
Loeslichkeit teilweise wasserlöslich

Verteilungskoeffizient: N- nicht verfügbar Grund für das fehlen von daten:Das Produkt ist eine Mischung
Oktylalkohol/Wasser
Dampfdruck 17,5 mmHg Methode:Berechnung
Dichte und/oder relative Dichte 1,00 - 1,05 g/cm3 Methode:Besitzen

Instrument: METTLER TOLEDO DENSITOPRO
Relative Dampfdichte nicht verfügbar

Partikeleigenschaften nicht anwendbar

9.2. Sonstige Angaben

9.2.1. Angaben über physikalische Gefahrenklassen

Angaben nicht vorhanden.

9.2.2. Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen

VOC (Richtlinie 2010/75/EU) 0

VOC (fluechtiger Kohlenstoff) 0

Explosive Eigenschaften nicht explosiv Bemerkung:es enthält keine explosiven Stoffe
Oxidierende Eigenschaften nicht oxidierend Bemerkung:es enthält keine als oxidierend eingestuften Stoffe

 

ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

AMMONIUMBIFLUORID
Es zersetzt sich bei Temperaturen über 230 ° C/446 ° F.

Das Produkt reagiert mit konzentrierten Mineral- und Alkali -Säuren. Korrosiv für Metalle, insbesondere in Gegenwart von Luftfeuchtigkeit. Die Reaktion
entwickelt gefährliches Gas (HF durch Reaktion mit Säuren, NH3 auf Reaktionen mit Alkali).

1 0.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil.

10 .3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Das Produkt reagiert mit konzentrierten Mineral- und Alkali -Säuren. Die Reaktion entwickelt gefährliches Gas (HF durch Reaktion mit Säuren, NH3 auf
Reaktionen mit Alkali).

1 0.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie Erhitzen über 120 ° C.

10 .5. Unverträgliche Materialien

Stahl, Zink, Aluminium, Metalle im Allgemeinen, Glas und Zement

10 .6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Reaktion mit Säuren: Entwicklung von Fluoridsäure.
Reaktion mit Alkali: Entwicklung von Ammoniak
Reaktion mit Metallen: Wasserstoffentwicklung.

ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen

Angaben nicht vorhanden.

Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen

Angaben nicht vorhanden.

Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition

Angaben nicht vorhanden.

Wechselwirkungen

Angaben nicht vorhanden.

 

AKUTE TOXIZITÄT

ATE (Inhalativ) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff)
ATE (Oral) der Mischung: >2000 mg/kg
ATE (Dermal) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff)

AMMONIUMBIFLUORID

LD50 (Oral): 130 mg/kg Rat

ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT

Hautätzend

SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG

Verursacht schwere Augenschäden

SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

KEIMZELL-MUTAGENITÄT

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

KARZINOGENITÄT

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

REPRODUKTIONSTOXIZITÄT

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

ASPIRATIONSGEFAHR

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

Nach den zur Verfügung stehenden Daten enthält das Produkt keine Stoffe, die in den wichtigsten europäischen Listen potentieller oder vermuteter
endokriner Disruptoren mit zu bewertenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aufgeführt sind.

 

ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

AMMONIUMBIFLUORID

LC50 - Fische 422 mg/l/96h freshwater fish

EC50 - Krustentiere 26 mg/l/48h freshwater invertebrates

EC50 - Algen / Wasserpflanzen 43 mg/l/72h freshwater algae

NOEC chronisch Fische 4 mg/l freshwater fish

NOEC chronisch Algen / Wasserpflanzen 50 mg/l freshwater algae

12 .2. Persistenz und Abbaubarkeit

AMMONIUMBIFLUORID

Wasserlößlichkeit > 10000 mg/l

Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

AMMONIUMBIFLUORID

BCF 0,5

12.4. Mobilität im Boden

Angaben nicht vorhanden.

12 .5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.

12 .6. Endokrinschädliche Eigenschaften

Nach den zur Verfügung stehenden Daten enthält das Produkt keine Stoffe, die in den wichtigsten europäischen Listen potentieller oder vermuteter
endokriner Disruptoren mit zu bewertenden Auswirkungen auf die Umwelt aufgeführt sind.

12.7. Andere schädliche Wirkungen

Angaben nicht vorhanden.

ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt
teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen
anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt
werden.

 

ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport

Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn
(RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).

1 4.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

nicht anwendbar

14 .2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

nicht anwendbar

14 .3. Transportgefahrenklassen

nicht anwendbar

14 .4. Verpackungsgruppe

nicht anwendbar

14 .5. Umweltgefahren

nicht anwendbar

14 .6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

nicht anwendbar

14 .7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Angaben nicht zutreffend.

ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Keine

Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006

Produkt
Punkt 3

Enthaltene Stoffe

Punkt 65-75 AMMONIUMBIFLUORID

 

Verordnung (EU) 2019/1148 - über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

nicht anwendbar

Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH)

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.

Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH)

Keine

Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe Verordnung (EU) 649/2012:

Keine

Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe:

Keine

Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe:

Keine

Vorsorgeuntersuchungen

Bei arbeiten mit diesem Produkt sind keine Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. Dies nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der
Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von
der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet

ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben

Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:

Acute Tox. 3 Akute Toxizität, gefahrenkategorie 3

Skin Corr. 1B Ätz auf die Haut, gefahrenkategorie 1B

Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1

H301 Giftig bei Verschlucken.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

 

System der Verwendungsdeskriptoren:

ERC 8b Breite Verwendung als reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis,
Innenverwendung)

ERC 8e Breite Verwendung als reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem
Erzeugnis,Außenverwendung)

LCS IS Verwendung an Industriestandorten
LCS PW Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender
PC 15 Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen
PROC 10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC 19 Manuelle Tätigkeiten mit Handkontakt

ERKLÄRUNG:
- ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter
- ATE: Schätzwert Akuter Toxizität
- CAS: Nummer des Chemical Abstract Service
- CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration
- CE: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe)
- CLP: Verordnung (EG) 1272/2008
- DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau
- EmS: Emergency Schedule
- GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien
- IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes
- IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung
- IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code
- IMO: International Maritime Organization
- INDEX: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP
- LC50: Tödliche Konzentration 50%
- LD50: Tödliche Dosis 50%
- OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad
- PBT: Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH
- PEC: voraussehbare Umweltkonzentration
- PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau
- PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration
- REACH: Verordnung (EG) 1907/2006
- RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
- TLV: Schwellengrenzwert
- TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden.
- TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze
- TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze
- VOC: flüchtige organische Verbindung
- vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH
- WGK: Wassergefährdungsklassen.

ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1 . Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
2 . Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
3 . Verordnung (EU) 2020/878 (Anhang II REACH Verordnung)
4 . Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
5 . Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP)
6 . Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP)
7 . Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP)
8 . Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP)
9 . Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP)
1 0. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP)
1 1. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP)
1 2. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP)
1 3. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP)
1 4. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP)
1 5. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP)
1 6. Delegierte Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP)

 

1 7. Verordnung (EU) 2019/1148
1 8. Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 (XIV Atp. CLP)
1 9. Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 (XV Atp. CLP)
2 0. Delegierte Verordnung (EU) 2021/643 (XVI Atp. CLP)
2 1. Delegierte Verordnung (EU) 2021/849 (XVII Atp. CLP)
2 2. Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 (XVIII Atp. CLP)
- The Merck Index. - 10th Edition
- Handling Chemical Safety
- INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet)
- Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
- N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition
- Webseite IFA GESTIS
- Webseite ECHA-Agentur
- Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien)

Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer
muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die
geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.
BERECHNUNGSMETHODEN ZUR EINSTUFUNG
Chemisch-physikalischen Gefahren: Die Einstufung des Produkts wurde aus den in der CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 2, festgelegten Kriterien
abgeleitet. Die Bestimmungsmethoden für die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind in Abschnitt 9 aufgeführt.
Gesundheitsgefahren: Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 3, aufgeführt,
soweit nicht in Abschnitt 11 anders angegeben.
Umweltgefahren: Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 4, aufgeführt, soweit
nicht in Abschnitt 12 anders angegeben.

Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
01 / 02 / 03 / 04 / 05 / 08 / 09 / 10 / 11 / 12 / 15 / 16.

 

Gefahrensymbole Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramm

Signalwörter: Gefahr

Gefahrenhinweise

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

H301 Giftig bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden

Sicherheitshinweise

P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P264 Waschen Sie Ihre Hände nach Gebrauch gründlich mit Wasser.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / anrufen.

Anwendungsbereiche

ProduktzweckGesteinsartenGesteinsstrukturenEinsatzortBearbeitungsmethodeFormAnwendungStandzeiten

✅ Granitpolitur

✅ Gabbropolitur

✅ Granit
✅ Gabbro

✅ Fein geschliffen

✅ Poliert

✅ Küche
✅ Bad
✅ Sanitär
✅ Tisch & Fensterbank
✅ Boden & Treppe

✅ Handmaschine

✅ Einscheibenmaschine

✅ Dreischeibenmaschine

✅ Poliergel in viskoser Form.
✅ Trocken
✅ Erfordert eine Anwendung mit dem UHS Pad. Mit dem UHS Pad bis zur Trockenheit einpolieren.  Dieser Vorgang muss ggf. 2 – 3 mal wiederholt werden.
✅ reicht für ca. 50 qm bei einmaliger Anwendung

Inhalt

1 Dose ca. 750 ml = 1000 gr.

Anwendungsbeschreibung

Für alle polierten Hartgestein, wie z.B. Granit oder Garbo geeignet :

Um leichte Flecken oder Laufstraßen zu kaschieren und den Glanz zu erhöhen arbeiten Sie wie folgt:

Tragen Sie löffelweise das Granit Gel auf die zu polierende Oberfläche auf ( 1 Esslöffel reicht für ca. 2 – 3 qm ). Verreiben Sie unter Verwendung des UHS Pad und einer Einscheibenmaschine oder einer Handmaschine, wie eine leistungsstarke Bohrmaschine,  das Granitgel bis zur Trockenheit in den Granit ein. Je nach Zustand der Oberfläche müssen Sie diesen Vorgang 2 – 3 mal wiederholen. Legen Sie Verarbeitung auf der gesamten Fläche einer Musterfläche an, um die Vorgehensweise auf der Fläche zu bestimmen. Sie benötigen keine hohe Umdrehungszahlen. Eine Umdrehung von ca. 154 UpM unten am Teller ist vollkommen ausreichend.

 

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenlatt_GranitGel

Videoanleitungen

Sehen Sie hier, wie es geht: 

Videoanleitung Bodenfläche
Videoanleitung Fensterbank

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Hinweise

Verwendung von YouTube
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