Versiegelung oder Imprägnierung

Versiegelung oder Imprägnierung

Was ist richtig?

Zuerst einmal wird ein Naturstein bzw. ein Kunststein i.d.R. nicht versiegelt. Er wird imprägniert. Der Unterschied zwischen beiden Verfahren ist folgender:

Die Imprägnierung zieht in den Stein ein und befindet nicht auf dem Stein, sondern ist in der obersten Kapilarstruktur des Gesteins. Die Imprägnierung hat eine öle- und hydrophobe Wirkung. D.h. Öl, Fett und Wasser kann nicht und nur sehr schwer in den Stein eindringen. Der Stein kann trotzdem atmen und bleibt weiterhin Dampfdiffusionsoffen. Das bedeutet, dass aufsteigende Feuchtigkeit weiterhin an die Umgebung bzw. Luft abgegeben werden kann. Der Naturstein kann weiterhin “atmen”. Eine Imprägnierung ist nicht in der Lage einen säuerempfindlichen Stein gegen Säure zu schützen. Dies ist eine weitverbreitete Fehlannahme. Dies kann nur eine Versiegelung.

Eine Versieglung ist eine “Trennschicht” zwischen dem Gestein und der auf ihn wirkenden Substanz. Eine Versiegelung ist i.d.R. nicht dampfdiffusionsoffen und bietet schon gar nicht eine entsprechende Trittsicherheit, da sie sich auf der Oberfläche befindet. Von sehr wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Hinzu kommt, dass die Versieglung, aufgrund von mechanischem Abrieb, also Begehung, abgetragen wird und nach kurzer Zeit ihre Wirkung wieder verliert. Daher setzt man eine Versieglung bei Natursteinen und Kunststeinen nur auf vertikalen Flächen, wie z.B. Fassaden, ein. Hier spielt die Trittsicherhit absolut keine Rolle und unterliegt auch keinem mechanischen Abrieb. Hinzu kommt, dass die Fassade gegen chemische Substanzen, z.B. sauren Regen oder auch Reinigungsmitteln, geschützt ist.

Also merke: Imprägnierung bei allen horizontalen und vertikalen Flächen. Versiegelung nur bei vertikalen Flächen.