Gefahrenhinweise:
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise:
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 Entsorgen Sie das Produkt / den Behälter gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt
In Übereinstimmung mit Anhang II der REACH-Verordnung (EU) 2020/878
ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Kode: 001APN - 001APN350 - 001APN00750 - 001APN01300 - 001APN020 - 001APN06
Bezeichnung PREPARATO SPECIALE COLORATO
UFI : 7UT0-90WM-X003-SJR3
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Beschreibung/Verwendung Pastenwachs zum Polieren von Marmor- und Granitoberflächen
Erkannte Anwendungsgebiete Industrielle Gewerbliche Verbraucher
Wachs - ERC: 8c, 8f. -
PROC: 10, 8a.
PC: 31.
LCS: PW.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname MSR-STEINPFLEGE GmbH
Adresse Schüttacker 23
Standort und Land 45739 Oer-Erkenschwick
Deutschland
Tel. +49(0)2361 1063137
info@msr-steinpflege.de
1 .4. Notrufnummer
Für dringende Information wenden Sie sich an BfR Bundesinstitut für Risikobewertung / German Federal Institute for Risk
Assessment - Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin - Phone: +49-30-18412-0 –
E-mail: bfr@bfr.bund.de
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ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als gefährlich
eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 2020/878.
Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt.
Gefahreinstufung und Gefahrangabe:
Karzinogenität, gefahrenkategorie 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Augenreizung, gefahrenkategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
gefahrenkategorie 3
Gewässergefährdend, chronische toxizität, H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
gefahrenkategorie 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen.
Gefahrenpiktogramme:
Signalwörter: Achtung
Gefahrenhinweise:
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise:
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 Entsorgen Sie das Produkt / den Behälter gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Enthält: TETRACHLORETHEN
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
2.3. Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.
Das Produkt enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften in Konzentration von ≥ 0,1% aufweisen.
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ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3 .1. Stoffe
Angaben nicht zutreffend.
3. 2. Gemische
Enthält:
Kennzeichnung x = Konz. % Klassifizierung (EG) 1272/2008 (CLP)
TETRACHLORETHEN
INDEX 602-028-00-4 80 ≤ x < 85 Carc. 2 H351, Eye Irrit. 2 H319, Skin Irrit. 2 H315, Skin Sens. 1 H317, STOT
SE 3 H336, Aquatic Chronic 2 H411
CE 204-825-9
CAS 127-18-4
REACH Reg. 01-2119475329-28
2-METHOXY-1-
METHYLETHYLACETAT
INDEX 607-195-00-7 2 ≤ x 60 °C
Selbstentzündungstemperatur 650 °C Stoffe:TETRACHLORETHEN
Zersetzungstemperatur nicht verfügbar
pH-Wert nicht verfügbar Grund für das fehlen von daten:Die Mischung ist nicht polar / aprotisch
Kinematische Viskosität > 5000 mm2/s Methode:BROOKFIELD DV1 HA ( spindle=4 / speed=50 / T=20°C )
Loeslichkeit 150g/l Stoffe:TETRACHLORETHEN
Verteilungskoeffizient: N- nicht verfügbar Grund für das fehlen von daten:Das Produkt ist eine Mischung
Oktylalkohol/Wasser
Dampfdruck 25 hPa Stoffe:TETRACHLORETHEN
Dichte und/oder relative Dichte 1,20 - 1,60 g/cm3
Relative Dampfdichte 5,76 Stoffe:TETRACHLORETHEN
Partikeleigenschaften nicht anwendbar
9.2. Sonstige Angaben
9.2.1. Angaben über physikalische Gefahrenklassen
Angaben nicht vorhanden.
9. 2.2. Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen
Gesamtfeststoff (250°C / 482°F) 17,50 %
VOC (Richtlinie 2010/75/EU) 84,52 %
VOC (fluechtiger Kohlenstoff) 13,33 %
Explosive Eigenschaften nicht explosiv Bemerkung:es enthält keine als explosiv eingestuften Stoffe
Oxidierende Eigenschaften nicht oxidierend Bemerkung:es enthält keine als oxidierend eingestuften Stoffe
ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen.
TETRACHLORETHEN
Zersetzt sich bei Temperaturen über 150°C/302°F.Zersetzt sich bei Aussetzung an: UV-Strahlen,Feuchtigkeit.
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Stabil unter normalen Verwendungs- und Lagerbedingungen.
Kann mit Luft langsam Peroxide entwickeln, die durch Temperaturerhöhung explodieren.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil.
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10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden.
TETRACHLORETHEN
Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Alkalimetalle,Aluminium,alkalische Hydroxide,Natriumamid.Kann heftig reagieren mit: starke Basen,starke
Oxidationsmittel,Erdalkalimetalle,Leichtmetalle,Metallpulver,Zinkoxid.
2 -METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Kann heftig reagieren mit: oxidierende Stoffe,starke Säuren,Alkalimetalle.
10 .4. Zu vermeidende Bedingungen
Licht empfindlich für Licht und das Produkt könnte sich zersetzen. Vermeiden Sie es, das Produkt bei hohen Temperaturen freizulegen. Empfindlich
gegenüber Feuchtigkeit.
Erhitzung ist zu vermeiden. Ansammlung elektrostatischer Ladungen sind zu vermeiden. Beliebige Zündquellen sind zu vermeiden.
1 0.5. Unverträgliche Materialien
Metalle. Oxidationsmittel. Das Produkt kann einige Arten von Kunststoffen beeinflussen. Amin.
2- METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Unverträglich mit: oxidierende Stoffe,starke Säuren,Alkalimetalle.
10 .6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
TETRACHLORETHEN
Kann entwickeln: Chlorwasserstoff,Phosgen,Chlor,Tetrachlorethan,Chlorverbindungen.
ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben
Das Produkt kann schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben
1 1.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen
2- METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Den hauptsächlichen Aufnahmeweg stellt die Haut dar, während die Aufnahme über die Atmung in Anbetracht des niedrigen Dampfdrucks des Produktes
von geringerer Bedeutung ist.
Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen
TETRACHLORETHEN
ARBEITNEHMER: Einatmen; Hautkontakt.
BEVÖLKERUNG: Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln oder kontaminiertem Wasser; Einatmen von Raumluft.
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2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
ARBEITNEHMER: Einatmen; Hautkontakt.
Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition
TETRACHLORETHEN
Besitzt eine toxische Wirkung auf zentrales und peripheres Nervensystem, Leber, Nieren und Herz; Schleimhäute und Haut sind von der reizenden
Wirkung betroffen.
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Bei über 100 ppm tritt Reizung der Schleimhäute von Augen, Nase und Oropharynx auf. Bei 1000 ppm werden Gleichgewichtsstörungen und ernsthafte
Augenreizungen festgestellt. Klinische und biologische Untersuchungen, die mit freiwillig exponierten Personen durchgeführt wurden, haben keine
Anomalien ergeben. Das Acetat ruft stärkere Reizung von Haut und Augen durch direkten Kontakt hervor. Chronische Wirkungen auf den Menschen
werden nicht aufgeführt (INCR, 2010).
Wechselwirkungen
Angaben nicht vorhanden.
AKUTE TOXIZITÄT
ATE (Inhalativ) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff)
ATE (Oral) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff)
ATE (Dermal) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff)
TETRACHLORETHEN
LD50 (Dermal): > 1000 ml/Kg bw coniglio
LD50 (Oral): 3005 mg/kg dw Ratto femmina - OCSE 401
LC50 (Inhalativ dämpfen): > 3786 mg/l/4h Ratto - OCSE 403
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
LD50 (Dermal): > 5000 mg/kg Rabbit - Metodo: Linee Guida 402 per il Test dell'OECD
LD50 (Oral): 8532 mg/kg Rat - Method: OPP 81-1 Acute Oral Toxicity
LC50 (Inhalativ dämpfen): 35,7 mg/l/4h
ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT
Verursacht Hautreizungen
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG
Verursacht schwere Augenreizung
SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT
Sensibilisierend für die Haut
KEIMZELL-MUTAGENITÄT
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
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KARZINOGENITÄT
Verdacht auf Krebserregung
CAS: 127-18-4
Von der International Agency for Research on Cancer (IARC) in Gruppe 2A (wahrscheinlich krebserregend für den Menschen) eingestuft.
Epidemiologische Studien zeigen Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber der Substanz und dem Vorhandensein
verschiedener Tumorarten: Blasenkrebs, Non-Hodgkin-Lymphom und multiple Myelome (US EPA, 2014).
Vom US National Toxicology Program (NTP) als „wahrscheinlich krebserregend“
eingestuft.
Karzinogenität
Parameter: LOEAL (C)
Expositionsweg : Maus
Effektive Dosis: 100 ppm
Methode : OECD 451
REPRODUKTIONSTOXIZITÄT
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
CAS: 127-18-4
Mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklungstoxizität
Parameter: NOAEL(C)
Expositionsweg : Ratte
Effektive Dosis: 250 ppm
SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
Subakute orale Toxizität
Parameter: LOAEL(C) (CAS: 127-18-4)
Expositionsweg : Oraler Weg
Spezies: Maus (weiblich)
Effektive Dosis: 390 mg/kg Körpergewicht/Tag
Parameter: LOAEL(C) (CAS: 127-18-4)
Expositionsweg : Oraler Weg
Spezies: Maus (männlich)
Effektive Dosis: 540 mg/kg Körpergewicht/Tag
Subakute inhalative Toxizität
Parameter: LOAEC (CAS: 127-18-4)
Expositionswege : Einatmen
Spezies: Ratte
Effektive Dosis: 200 ppm
ASPIRATIONSGEFAHR
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Nach den zur Verfügung stehenden Daten enthält das Produkt keine Stoffe, die in den wichtigsten europäischen Listen potentieller oder vermuteter
endokriner Disruptoren mit zu bewertenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aufgeführt sind.
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ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben
Das Produkt muss als umweltgefährlich betrachtet werden und ist giftig für die Lebewesen im Wasser. Auf die lange Dauer hin negative Auswirkungen in
der Wasserumwelt zu verursachen.
12.1. Toxizität
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
LC50 - Fische 130 mg/l/96h Oncorhynchus mykiss
EC50 - Krustentiere > 500 mg/l/48h Daphnia magna
EC50 - Algen / Wasserpflanzen > 1000 mg/l/72h Pseudokirchneriella subcapitata
NOEC chronisch Krustentiere > 100 mg/l Daphnia magna
NOEC chronisch Algen / Wasserpflanzen > 1000 mg/l Pseudokirchneriella subcapitata
TETRACHLORETHEN
LC50 - Fische 5 mg/l/96h Oncorhynchus mykiss
EC50 - Krustentiere 8,5 mg/l/48h Daphnia magna
EC50 - Algen / Wasserpflanzen 3,64 mg/l/72h Chlamydomonas reinhardtii
NOEC chronisch Fische 1,99 mg/l 10 giorni Jordanella floridae
NOEC chronisch Krustentiere 510 mg/l 28 giorni Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Wasserlößlichkeit > 10000 mg/l
Schnell abbaubar
TETRACHLORETHEN
Wasserlößlichkeit 150 mg/l
Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
Einteilungsbeiwert: n-Oktanol / Wasser 1,2 Log Kow pH = 6,8
TETRACHLORETHEN
Einteilungsbeiwert: n-Oktanol / Wasser 2,53
12.4. Mobilität im Boden
Angaben nicht vorhanden.
12 .5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.
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12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Nach den zur Verfügung stehenden Daten enthält das Produkt keine Stoffe, die in den wichtigsten europäischen Listen potentieller oder vermuteter
endokriner Disruptoren mit zu bewertenden Auswirkungen auf die Umwelt aufgeführt sind.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Angaben nicht vorhanden.
ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt
teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen
anvertraut werden.
Der Transport der Abfälle kann dem ADR unterliegen.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt
werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR / RID, IMDG, IATA: 1897
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR / RID: TETRACHLOROETHYLENE
IMDG: TETRACHLOROETHYLENE
IATA: TETRACHLOROETHYLENE
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR / RID: Klasse: 6.1 Etikett: 6.1
IMDG: Klasse: 6.1 Etikett: 6.1
IATA: Klasse: 6.1 Etikett: 6.1
14.4. Verpackungsgruppe
ADR / RID, IMDG, IATA: III
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am: 30/10/2020)
14.5. Umweltgefahren
ADR / RID: Umweltgefährden
IMDG: Meeresschadstoffe
IATA: NO
Zur Luftbefördeurng ist die Umgebungsgefahrmarkierung nur bei den Normen UN 3077 und UN 3082 pflichtig.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
ADR / RID: HIN - Kemler: 60 Begrenzte Beschränkun
Mengen: 5 L gsordnung für
Tunnel: (E)
Sonderregelung: -
IMDG: EMS: F-A, S-A Begrenzte
Mengen: 5 L
IATA: Fracht: Hochstmenge Angaben zur
220 L Verpackung
663
Passagiere: Hochstmenge Angaben zur
60 L Verpackung
655
Sonderregelung: -
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Angaben nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: E2
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006
Produkt
Punkt 3 - 40
Enthaltene Stoffe
Punkt 75
Verordnung (EU) 2019/1148 - über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
nicht anwendbar
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH)
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%.
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am: 30/10/2020)
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH)
Keine
Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe Verordnung (EU) 649/2012:
Keine
Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe:
Keine
Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe:
Keine
Vorsorgeuntersuchungen
Bei arbeiten mit diesem Produkt sind keine Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. Dies nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der
Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von
der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet.
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben
Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:
Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten, gefahrenkategorie 3
Carc. 2 Karzinogenität, gefahrenkategorie 2
Eye Irrit. 2 Augenreizung, gefahrenkategorie 2
Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2
Skin Sens. 1 Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1
STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, gefahrenkategorie 3
Aquatic Chronic 2 Gewässergefährdend, chronische toxizität, gefahrenkategorie 2
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Durchsicht Nr. 10
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System der Verwendungsdeskriptoren:
ERC 8c Breite Verwendung, die zum Einschluss in oder auf einem Artikel führt (Innenverwendung)
ERC 8f Breite Verwendung, die zum Einschluss in oder auf einem Artikel führt (Außenverwendung)
LCS PW Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender
PC 31 Poliermittel und Wachsmischungen
PROC 10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC 8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein
Produkt vorgesehenen Anlagen
ERKLÄRUNG:
- ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter
- ATE: Schätzwert Akuter Toxizität
- CAS: Nummer des Chemical Abstract Service
- CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration
- CE: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe)
- CLP: Verordnung (EG) 1272/2008
- DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau
- EmS: Emergency Schedule
- GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien
- IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes
- IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung
- IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code
- IMO: International Maritime Organization
- INDEX: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP
- LC50: Tödliche Konzentration 50%
- LD50: Tödliche Dosis 50%
- OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad
- PBT: Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH
- PEC: voraussehbare Umweltkonzentration
- PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau
- PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration
- REACH: Verordnung (EG) 1907/2006
- RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
- TLV: Schwellengrenzwert
- TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden.
- TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze
- TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze
- VOC: flüchtige organische Verbindung
- vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH
- WGK: Wassergefährdungsklassen.
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1 . Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
2 . Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
3 . Verordnung (EU) 2020/878 (Anhang II REACH Verordnung)
4 . Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
5 . Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP)
6 . Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP)
7 . Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP)
8 . Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP)
9 . Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP)
1 0. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP)
1 1. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP)
1 2. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP)
1 3. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP)
1 4. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP)
1 5. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP)
1 6. Delegierte Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP)
1 7. Verordnung (EU) 2019/1148
1 8. Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 (XIV Atp. CLP)
Durchsicht Nr. 10
MSR-STEINPFLEGE GMBH
vom 17/04/2023
Gedruckt am 17/04/2023
NOVALUX POLIERWACHS SPEZIAL Seite Nr. 19/19
Ersetzt die überarbeitete Fassung:9 (Gedruckt
am: 30/10/2020)
1 9. Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 (XV Atp. CLP)
2 0. Delegierte Verordnung (EU) 2021/643 (XVI Atp. CLP)
2 1. Delegierte Verordnung (EU) 2021/849 (XVII Atp. CLP)
2 2. Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 (XVIII Atp. CLP)
- The Merck Index. - 10th Edition
- Handling Chemical Safety
- INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet)
- Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
- N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition
- Webseite IFA GESTIS
- Webseite ECHA-Agentur
- Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien)
Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer
muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die
geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.
BERECHNUNGSMETHODEN ZUR EINSTUFUNG
Chemisch-physikalischen Gefahren: Die Einstufung des Produkts wurde aus den in der CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 2, festgelegten Kriterien
abgeleitet. Die Bestimmungsmethoden für die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind in Abschnitt 9 aufgeführt.
Gesundheitsgefahren: Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 3, aufgeführt,
soweit nicht in Abschnitt 11 anders angegeben.
Umweltgefahren: Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 4, aufgeführt, soweit
nicht in Abschnitt 12 anders angegeben.
Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
01 / 02 / 03 / 05 / 07 / 08 / 09 / 10 / 11 / 12 / 15 / 16.
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